Platz- und Hausordnung

Fairplay und gegenseitige Rücksichtnahme sollten unser Tun auf dem Golfplatz bestimmen. Alle Mitglieder und Gastspieler unseres Platzes sind angehalten, die folgenden Regularien des Golfclubs Mettmann e.V. (GCM) zu beachten und in fairer Weise auszulegen.

Zur Vereinfachung wird in den Regeln und Bestimmungen des Golfclub Mettmann die Bezeichnung Spieler synonym für Spielerin und Spieler verwendet.

Spielberechtigung und Greenfee

Die Berechtigung zum Spielen auf dem Platz des GCM haben:

- Clubmitglieder mit –PR oder besser.
- Gäste, die eine Mitgliedschaft in einem anerkannten in- oder ausländischen Golfclub oder im VcG nachweisen können und eine Vorgabe von -45 oder besser haben. Im Einzelfall kann eine Sondererlaubnis erteilt werden.

Die Übungsanlagen auf der Drivingrange können von Mitgliedern und Gästen genutzt werden, der Kurzplatz nur bei einer entsprechenden Mitgliedschaft oder gegen Greenfee.

Zur Kontrolle der Spielberechtigung haben Clubmitglieder den Bag-Anhänger und Gäste die Gästekarte gut sichtbar am Bag anzubringen.

Greenfees sind vor Beginn des Spiels im Sekretariat oder im Greefeekasten zu entrichten. Mitglieder müssen ihre Gäste persönlich im Sekretariat anmelden und mit ihnen zusammen spielen, wenn das reduzierte Gäste- Greenfee in Anspruch genommen wird.

Gäste, die ihr Greenfee nicht entrichtet haben, werden an den Heimatclub gemeldet und zahlen ein Sondergreenfee von 150,- Euro.

Spielbetrieb

Es werden Startzeiten vergeben.

An anderen Abschlägen darf ein Spiel außerhalb der Reihenfolge nur fortgesetzt werden, wenn Spieler auf der kompletten Runde nicht behindert werden. Ist z.B. eine Gruppe auf Bahn 14 vom Grün der 11 aus zu sehen, ist am Abschlag 15 eine Spielfortsetzung nicht statthaft.

Es wird begrüßt, wenn an Wochenenden und Feiertagen möglichst nur in 4er- oder 3er -Flights gespielt wird. Daher haben diese Vierball- und Dreiballspiele am 1. Abschlag Vorrecht. Zur Optimierung des Spielflusses werden Einzelspieler und 2er- Flights daher gebeten, sich zu 4er- oder 3er- Flights zusammenzuschließen.

Den Anweisungen der Platzaufsicht ist in jedem Falle Folge zu leisten.

Vorrecht auf dem Platz

Sowohl für Privatrunden wie auch in Wettspielen wird gebeten, Ready Golf zu spielen. Die schnellere Spielergruppe hat Vorrang vor einer langsameren Spielergruppe, unabhängig von der Anzahl der Spieler. Eine langsame Spielergruppe sollte die schnellere Spielergruppe immer dann durchspielen lassen, wenn sie mehr als eine Bahn vor sich frei hat.

Ein Einzelspieler hat keinen Anspruch, andere Spieler zu überholen.

Grundsätzlich gilt: sämtliche Platzpflegearbeiten haben Vorrecht. Greenkeeper dürfen auf keinen Fall gefährdet werden, zum Beispiel durch zu frühes Schlagen. Bitte üben Sie sich in Geduld, bis die Greenkeeper sich aus der Gefahrenzone entfernt haben.

Lochwettspiele

Teilnehmer an Lochwettspielen, die eine kleine rote Fahne mit sich führen, haben Durchspielrecht.

Platzsperre für Wettspiele

Für Clubwettspiele sowie genehmigte Privatturniere wird der Platz in erforderlichem Umfang für den allgemeinen Spielbetrieb gesperrt. Vorbehaltlich einer im Einzelfall anderen Festlegung ist der 1. Abschlag (ggf. auch Abschlag 10) 30 Minuten vor und nach dem Wettspiel (Abschlag letztes Spiel) gesperrt. Spielergruppen, die nach einem Turnier starten, müssen mindestens eine Bahn Abstand zum letzten Turnierspiel halten. Sie dürfen erst dann abschlagen, wenn das Turnierspiel das Grün verlassen hat.

Spieler vor einem Turnier müssen den Platz räumen, wenn das erste Turnierspiel aufläuft.

Es kann vorkommen, dass in einem Turnier ein ZweierFlight vorweg und extrem schnell spielt und auf die Spieler vor dem Turnier aufläuft. Dann müssen diese Spieler den Turnierflight sofort durchspielen lassen. Läuft der nächste Turnierflight auch auf, müssen die vor dem Turnier gestarteten Spieler den Platz unverzüglich verlassen.

Privatwettspiele und Gruppen

Alle bei der Clubleitung angemeldeten und genehmigten Privatwettspiele von Gruppen haben die Berechtigung, innerhalb der zugeteilten Startzeit mit allen Teilnehmern abzuspielen und einen angemessenen störungsfreien Spielverlauf zu erhalten. Solche Wettspiele können an Wochenenden und Feiertagen nur ausnahmsweise genehmigt werden.

Bekleidung

Von den Mitgliedern und den Gästen erwarten wir auf der Golfanlage und in den Clubräumen eine golfadäquate Bekleidung.

E-Carts

Der Parkplatz und die Zufahrt des Golfplatzes sind öffentliche Straßen und dürfen von E-Carts nicht genutzt werden.

Bei ungünstigem Wetter behält sich der Club vor, Trolleys und/oder E-Carts nicht zuzulassen.

Ansonsten gelten die Regeln zur E-Cart Nutzung in den Wettspielbedingungen.

Schonung des Platzes

Bei Probeschlägen ist jede Beschädigung des Platzes (vor allem der Abschläge) zu vermeiden. Auf den Abschlägen sollen keine Divots zurückgelegt werden.

Es wird erwartet, dass ein Spieler seine eigenen Spuren im Bunker sowie alle anderen Spuren in der Nähe einebnet. Gleiches gilt für Divots und die Pitchmarken auf den Grüns.

Um die Platzarbeiten zu erleichtern und zu beschleunigen, wird darum gebeten, die Harken in die Bunker zurückzulegen.

Das Fahren der Trolleys und Ecarts in den Streifen zwischen Grünbunkern und Grünrand führt zu übermäßiger Belastung des Bodens und hat daher im Interesse aller Spieler zu unterbleiben. Es kann nachfolgende Spieler bei ihren Annäherungsschlägen beeinträchtigen.

Auf den Grüns und Abschlägen dürfen keine Taschen, Trolleys oder Ecarts abgestellt werden. Trolleys dürfen nicht näher als fünf Meter zum Grünrand abgestellt bzw. vorbeigezogen werden, für Ecarts gilt ein Mindestabstand von zehn Metern.

Ball und Fahnenstock sind nicht zusammen aus dem Loch zu nehmen, insbesondere soll der Fahnenstock nicht angehoben werden, um den Ball aus dem Loch katapultieren zu können; es besteht bei diesem Verfahren die Gefahr, den Lochrand zu beschädigen.

Hunde

Hunde dürfen angeleint auf die Terrasse des Clubhauses mitgebracht werden. Zum Clubhaus und auf das Golfgelände selbst haben sie keinen Zutritt.

Abfall

Mülleimer gibt es an jedem Abschlag, und den Toiletten auf Bahn 10 und im Clubhaus. Es ist selbstverständlich, dass keine Abfälle auf dem Platz weggeworfen werden.

Driving Range und Übungscenter

Die Bälle aus den Ballautomaten stehen im Eigentum des GCM und werden den Spielern nur zur Nutzung der Drivingrange und der Übungseinrichtungen, nicht zur Nutzung des Kurzplatzes, gegen Gebühr zur Verfügung gestellt. Jegliche Aneignung der Bälle, auch kurzfristig, stellt einen Diebstahl dar.

Die Übungsgrüns sind nach Beendigung des Trainings von Bällen zu befreien, um nachfolgenden Spielern ein ungestörtes Training zu ermöglichen.

Leere Balleimer und nicht verschlagene Bälle sind nach Gebrauch wieder in den Raum der Ballausgabe/Maschinen zurückzubringen.

Es ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet, vor die überdachten Abschlagplätze (Kabinen) zu gehen oder sich dort aufzuhalten. Die Kabinen sind nur durch die Türen zu betreten.

Die Abschlagplätze oder Kabinen, die für die Pros reserviert sind, dürfen nur nach vorheriger Absprache mit den Pros benutzt werden.

Hausordnung

Fahrzeuge dürfen nur auf den Parkplätzen des Golfclub Mettmann e.V. und nur in den ausgewiesenen Parkbuchten geparkt werden. Das Parken in Zufahrtswegen oder Sicherheitszonen ist untersagt. Aus Sicherheitsgründen wird empfohlen, keine Wertgegenstände im Fahrzeug zu lassen. Die Parkplätze vor dem Clubhaus stehen nur den Personen zur Verfügung, die die Eigenschaften der Ausschilderung erfüllen.

Der Golfclub Mettmann e.V. behält sich vor, widerrechtlich geparkte Fahrzeuge abschleppen zu lassen.

Die Automatiktüren zu den Caddyhallen sind mit der Golfausweiskarte von außen zu öffnen.

Das Reinigen von Golfschlägern, Golftaschen oder Schuhen in den Caddyhallen und Umkleideräumen ist nicht gestattet. Hierfür stehen die Einrichtungen des gut ausgerüsteten Waschplatzes zur Verfügung.

Bitte betreten Sie das Clubhaus nur mit gut gereinigten Golfschuhen.

In einem Caddyschrank mit Elektroanschluss darf nur ein Ladegerät angeschlossen werden.

In den Garderoben, Umkleideräumen, Duschräumen und Toiletten ist auf Ordnung und Sauberkeit zu achten. Clubeigene Handtücher dürfen nur innerhalb der Duschräume und Umkleideräume benutzt werden. Strom und Wasser sind sparsam zu benutzen. Es ist insbesondere darauf zu achten, dass beim letzten Verlassen der Garderobenräume die Beleuchtung ausgeschaltet wird.

Der Golfclub Mettmann e.V. übernimmt keine Haftung für abhanden gekommene Gegenstände oder Garderobe.

Kinder bis zum 8. Lebensjahr müssen während des Aufenthaltes im Clubhaus und der Golfanlage beaufsichtigt sein.

Sanktionen

Wir bitten Sie höflich, sich an die oben aufgeführten Regularien zu halten.

Der GCM behält sich vor, gegen Golfspieler, die diese Platz- und Hausordnung missachten, geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Vorstand
Mai 2023